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Kenntnisvermittlung Reinigung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Reinigungspersonal reinigt und pflegt heutzutage nicht nur Fußböden und Fenster, sondern auch viele weitere Flächen und Bereiche in gewerblichen und privaten Gebäuden. Hierzu werden Staubsauger, manuelle Wischgeräte oder auch Spezialmaschinen verwendet. Das Reinigen von z. B. Mobiliar, Fenstern, Heizkörpern, Türen, Computern, Druckern, Kopiergeräten oder Telefonanlagen in vorgegebenen Zeitrahmen erfordert vom Personal Professionalität und Effizienz. Auch Hygiene spielt eine immer größere Rolle bei den Tätigkeiten, egal ob Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, Schule, Büroflächen oder privat Haushalte. Überall muss der heute geforderte oder gewünschte Hygienestandard eingehalten werden. In der Kenntnisvermittlung Reinigung erhalten Sie einen ersten Überblick über die durchzuführenden Arbeiten und Aufgaben.

  • Berufsbilder im Dienstleistungsbereich - Grundlagen der Reinigungstechnik - Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel - Organisation der Gebäudereinigung - Behandeln von nicht textilen Fußböden - Behandeln von textilen Fußböden - Reinigen von Glasflächen - Behandeln von Sanitärbereichen

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültig:

Zielgruppe: Arbeitssuchende

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Interesse an einer Tätigkeit als Reinigungskraft, ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Rechtliche Grundlage: Keine

Mindestteilnehmerzahl: 12

Sonstiges Merkmal
Reinigungskraft i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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